Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hamburg |
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Tagesordnungspunkt: | 9 Anträge |
Antragsteller*in: | Mareike Engels |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
D01: Dringlichkeitsantrag: Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung endlich umsetzen: Paragraph 218 StGB streichen!
Antragstext
Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung endlich umsetzen: Paragraph 218
StGB streichen!
Die Bundesregierung hat eine Kommission damit beauftragt Vorschläge für eine
zukünftige rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu erarbeiten.
Mitte April hat diese Kommission aus unabhängigen Expert*innen aus verschiedenen
Fachbereichen die einstimmige Empfehlung abgegeben, dass
Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein
sollten und für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft dem
Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zustehe, der einen Regulierungsrahmen
schaffe. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen in der gesamten
Schwangerschaft vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der
Schwangeren. Durch diesen umfangreichen Bericht der Kommission und diese
einstimmige Empfehlung, liegt es nun an der Politik die nötigen rechtlichen
Schritte einzuleiten.
Wir Grüne stellen uns seit jeher gegen die Kriminalisierung von Frauen und allen
gebärfähigen Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen sowie den
Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen und darüber informieren. Die Streichung des
Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch ist eine fundamentale Forderung der
Frauenbewegungen und der Bericht zeigt eindrücklich, dass eine Streichung
wichtig für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und darüber hinaus auch
rechtlich geboten ist. Denn die Regelung ist verfassungsrechtlich,
völkerrechtlich sowie europarechtlich falsch. Sie führt zu einer Stigmatisierung
von Schwangeren und Ärzt*innen und verschlechtert durch den so entstehenden
Druck auf die Ärzt*innen die Versorgungslage für Betroffene. Als legale
Behandlung können Abtreibungen endlich ins Kurrikulum der
Gynäkolog*innenausbildung einbezogen werden. Auch würde die Möglichkeit
geschaffen den Abbruch und damit zusammenhängende Behandlungskosten über die
Krankenkassen abzurechnen. Gleichzeitig ist es wichtig, die überkommende
Beratungspflicht für Schwangere fallen zu lassen und einen Rechtsanspruch auf
Beratung mit der Pflicht des Staates, ein Angebot vorzuhalten, gesetzlich zu
verankern.
Frauenrechte in Gesellschaften sind ein Gradmesser für deren Demokratie. Gerade
jetzt, wo Schwangerschaftsabbrüche in nationalistischen Ländern im Kreuzfeuer
stehen, gerade jetzt, wo die Expert*innen einer Meinung sind, ist die
Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein dringend gebotenes Zeichen für
Demokratie und Frauenrechte. In den vergangenen Jahrzehnten gab es in der
Bundesrepublik immer wieder eine gesellschaftliche Debatte und im Ergebnis
wünscht sich die Mehrheit der Menschen eine Entkriminalisierung des
Schwangerschaftsabbruchs. Frauen aus der ehemaligen DDR wünschen sich endlich
die reproduktiven Rechte zurück, die sie bereits hatten. Und Frankreich zeigt,
wie es gehen kann: Dort wurde das Recht auf den Zugang zu sicheren
Schwangerschaftsabbrüchen unlängst in der Verfassung verankert. Auch in
Deutschland ist eine alte Forderung der Frauenbewegung und längst überfällig,
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren und für
Schwangerschaftsabbrüche in der mittleren und späten Phase der Schwangerschaft
eine angemessene Regelung zu finden. Wir haben auf Bundesebene die historische
Chance, mit der SPD und der FDP diese überfällige Reform umzusetzen. Unsere
Koalitionspartner im Bund müssen jetzt den Kommissionsbericht ernst nehmen und
die Entkriminalisierung zeitnah mit uns auf den Weg bringen. Wir Grüne
appellieren an FDP-Bundesjustizminister Buschmann, zeitnah einen entsprechenden
Gesetzesentwurf vorzulegen.
Denn wer es mit dem Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung, mit
der liberalen Gesellschaft und Freiheit ernst meint, hat mit dem
Kommissionsbericht jetzt eine gute Grundlage um endlich zu handeln!
Begründung
Aktuelle Informationen zur Versorgungslage in der ELSA-Studie: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlun-gsfelder/forschungsschwerpunkte/ungewollte-schwangerschaft/elsa
Zum Thema gesellschaftliche Mehrheiten: Eine aktuelle repräsentative Studie des BMFSFJ zeigt, dass 80 Prozent der Deutschen es für falsch halten, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach erfolgter Beratung rechtswidrig ist.
Unterstützer*innen
- Charlotte Stoffel (KV Hamburg-Altona)
- Miriam-Elisabeth Bosse (KV Hamburg-Wandsbek)
- Michael Gwosdz (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Ruth Brovtchenko (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Gudrun Schittek (KV Hamburg-Harburg)
- Benjamin Eschenburg (KV Hamburg-Altona)
- Lena Zagst (KV Hamburg-Mitte)
- Angela Fechner (KV Hamburg-Nord)
- Lisa Schaumann (KV Hamburg-Wandsbek)
- Julia Hecker (KV Hamburg-Altona)
- Lisa Kern (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Sandra Goldschmidt (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Phyliss H. Demirel (KV Hamburg-Altona)
- Carl Jannes Neuse (KV Hamburg-Altona)
- Stephanie Alexandra Faust-Weik-Roßnagel (KV Hamburg-Altona)
- Dana Vornhagen (KV Hamburg-Altona)
- Miriam Block (KV Hamburg-Harburg)
- Mechthild Weber (KV Hamburg-Wandsbek)
- Marla Hüttenrauch (KV Hamburg-Mitte)
- Anke Helberg (KV Hamburg-Harburg)
- Julius Nebel (KV Hamburg-Mitte)
- Lars Boettger (KV Hamburg-Altona)
- Sonja Lattwesen (KV Hamburg-Mitte)
- Pauline Kaminski (KV Hamburg-Nord)
- Wolfram Evermann (KV Hamburg-Wandsbek)
- Lena Schwarzer (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Bettina Köpp-Mumme (KV Hamburg-Wandsbek)
- Nicole Zeidler (KV Hamburg-Nord)
- Andrea Witt-Winkler (KV Hamburg-Wandsbek)
- Wiebke Christine Jones (KV Hamburg-Wandsbek)
- Conny Poltersdorf (KV Hamburg-Wandsbek)
- Ute Groll (KV Hamburg-Altona)
- Katja Rosenbohm (KV Hamburg-Wandsbek)
- Linda Landwehr (KV Hamburg-Wandsbek)