Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hamburg |
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Tagesordnungspunkt: | 9 Anträge |
Antragsteller*in: | Gudrun Schittek (KV Hamburg-Harburg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 05.04.2024, 08:50 |
A17: Kindergesundheit in Hamburg verbessern – Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung, Therapie und Förderung für alle Kinder sicherstellen
Antragstext
Kinder – und Jugendliche sind noch immer durch Folgen der Corona Pandemie
gesundheitlich belastet. Das hat der Bericht der interministeriellen
Arbeitsgruppe der Bundesregierung im letzten Jahr in ihrem Abschlussbericht
bestätigt. Die Aufnahme von geflüchteten Familien fordert uns zu zusätzlichen
Maßnahmen heraus, um für die Gesundheit aller Kindern zu sorgen.
Ein wichtiger Teil der Früherkenneung von gesundheitlichen Problemen von Kindern
und Jugendlichen sind die gesetzlich allen Kindern zustehenden
Vorsorgeuntersuchungen. Die Teilnahme an den kinderärztlichen
Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) kann in Hamburg - wie auch in den
meisten anderen Bundesländern - nur retrospektiv zum Zeitpunkt der
Schuleingangsuntersuchungen ermittelt werden. Während der Corona-Pandemie sind
viele Schuleingangsuntersuchungen ausgefallen und Vorsorgeuntersuchungen wurden
insgesamt weniger wahrgenommen. Somit ist davon auszugehen, dass viele Kinder in
Hamburg in den letzten Jahren keine ausreichende Entwicklungsdiagnostik erhalten
haben. Bereits im Gesundheitsreport „Gesundheit Hamburger Kinder im
Einschulungsalter“ aus dem Jahr 2015 zeigte sich, dass jedes zweite Kind mit
Verdacht auf eingeschränktes Sehvermögen und jedes dritte Kind mit Verdacht auf
Hörproblemen zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung noch nicht mit
entsprechenden Hilfen ausgestattet war. Zusammengefasst wurde bei etwa jedem
vierten untersuchten Kind mindestens eine Entwicklungsauffälligkeit
festgestellt.
Um diagnostische Lücken im Bereich der Kindergesundheit zukünftig früher zu
erkennen und zu schließen, soll die Teilnahme an den kinderärztlichen
Vorsorgeuntersuchungen in Hamburg verbindlich werden. Gerade vor dem Hintergrund
der Überlastung von kinderärztlichen Praxen ist es angezeigt, die Bedeutung der
Vorsorgeuntersuchungen hervorzuheben. Wo Praxen die U-Untersuchungen nicht mehr
anbieten können, sollten Angebote des Öffentlichen Gesundheitsdienst zugänglich
gemacht werden.
Für die beiden Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 wurde in Hamburg im Jahr
2014 bereits ein Einlade- und Meldewesen etabliert. Die Teilnahme an den
Untersuchungen wird in der Arztpraxis bestätigt und an eine zentrale Stelle in
Neumünster gemeldet. Sollte diese Rückmeldung ausbleiben, wird das zuständige
Gesundheitsamt informiert. Daraufhin erfolgt eine Kontaktaufnahme und bei Bedarf
eine Ersatzuntersuchung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zur
Verbesserung des Monitorings sollen die Gesundheitsämter in Zukunft nicht
lediglich die Fehlanzeigen aus Neumünster erhalten, sondern auch die Information
über die erfolgte Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung und darüber, ob weitere
Untersuchungen und Therapien empfohlen wurden.
Das verbindliche Einlade- und Meldewesen soll mindestens auf die weiteren U-
Untersuchungen bis zum Schuleintritt ausgeweitet werden. Vorbild könnte das
Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) im Saarland sein, wo ein
verbindliches Einladungswesen von der U3 bis zur U9 geregelt ist. Auf diese
Weise können Familien frühzeitig kontaktiert werden, die in den Jahren vor der
Einschulung bisher nicht mit ihren Kindern in der Regelversorgung des
Gesundheitssystems waren. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Familien
von dem gesetzlichen Recht auf Teilnahme an den U- Untersuchungen erfahren.
Für Familien, die trotz Bemühungen keine kinderärztliche Versorgung finden
konnten, soll die Untersuchung ersatzweise durch Kinder- und
Jugendmediziner*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen werden. In
Fällen, wo Familien die Untersuchung nicht wahrnehmen, soll eine fachliche
Risikoeinschätzung zum Kindeswohl erfolgen , an der die Frühen Hilfen und
Jugendämter beteiligt werden sowie weitergehende Diagnostik und Therapie
angeboten werden.
Die Gesundheit von Kindern wollen wir verbessern indem wir:
- zur lückenlosen Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen, zur Ausweitung des
Einlade- und Meldewesens sowie zum Umgang mit Versäumnissen der Untersuchungen
die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen.
- das verbindliche Einlade- und Meldewesen, das in Hamburg bisher für U6 und U7
Untersuchungen gilt, wie im Saarland auf alle U-Untersuchungen bis zum
Schuleintritt auszuweiten,
- dafür Sorge zu tragen, dass bei Versäumnis der Untersuchungen die Familien
kontaktiert und an die Teilnahme erinnert werden,
-dafür Sorge zu tragen, dass bei Lücken der Teilnahme an den Untersuchungen eine
fachliche Risikoeinschätzung zum Kindeswohl getroffen werden kann und weitere
Angebote für Diagnostik und Therapie erfolgen,
- sicherstellen, dass Familien ohne Anbindungen an die ambulante kinderärztliche
Versorgung die U-Untersuchungen und weitere Diagnostik und Therapie durch den
Öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten.
Begründung
Kinder und Jugendliche sind in Folge der Corona Pandemie noch immer besonders von gesundheitlichen Problemen betroffen. Familien mit Migrationshintergrund haben oftmals keinen geeigneten Zugang zu unserem Gesundheitswesen und sind über unsere Früherkennung- und Vorsorgeuntersuchungen oft nur lückenhaft informiert. Viele Familien in Hamburg finden keine Kinderarztpraxis. Der Öffentliche Gesundheitsdienst kann diese Lücke zumindest teilweise schließen. Die Zusammenarbeit aller Institutionen im Gesundheitswesen mit Frühen Hilfen und den Jugendämtern sollte verbessert werden. Vorsorge und Früherkennung im Kindersalter ist wichtig für einen gesunden Start ins Leben für alle Kinder.
Unterstützer*innen
- Michael Gwosdz (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Gudrun Perlbach (KV Hamburg-Harburg)
- Linda Heitmann (KV Hamburg-Altona)
- Alske Rebekka Freter (KV Hamburg-Nord)
- Cornelia Bartsch (KV Hamburg-Harburg)
- Angela Fechner (KV Hamburg-Nord)
- Britta Herrmann (KV Hamburg-Harburg)
- Jörg-Heinrich Penner (KV Hamburg-Harburg)
- Jasper Ole Felix Kiehn (KV Hamburg-Nord)
- Uwe Halpap (KV Hamburg-Wandsbek)
- Christa Möller-Metzger (KV Hamburg-Wandsbek)
- Lars Boettger (KV Hamburg-Altona)
- Ursula Jäger (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Rosemarie Ferck (KV Hamburg-Mitte)
- Jörg Viole (KV Hamburg-Mitte)
- Amelie Schürmann (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Nikola Stojcevic (KV Hamburg-Nord)
- Monika Linek (KV Hamburg-Nord)
- Selina Lea Sophie Storm (KV Hamburg-Altona)
- Mechthild Weber (KV Hamburg-Wandsbek)
- Jutta Kodrzynski (KV Hamburg-Mitte)
- Lena Schwarzer (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Beate Seelis (KV Hamburg-Nord)
- Nicole Zeidler (KV Hamburg-Nord)
- Jaqueline Reusch (KV Hamburg-Bergedorf)
Änderungsanträge
- Ä1 (Linda Heitmann (KV Hamburg-Altona), Eingereicht)