Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hamburg |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungs- und Ordnungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE Hamburg (dort beschlossen am: 06.03.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.03.2024, 12:05 |
SO05: Ordnungsänderungsantrag Betr. Ergänzung LAG-Statut Außenvertretung
Antragstext
Ergänzung in § 7 Außenvertretung, Bündnisse und Kooperationen des LAG-Statuts
(1) Die Landesarbeitsgemeinschaften beobachten die verschiedenen Politikfelder
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kontinuierlich und wirken durch Beschlussvorlagen für
den Landesvorstand, den Landesausschuss und die Mitgliederversammlung an der
politischen Willensbildung mit. Der Landesverband gewährleistet die
Arbeitsfähigkeit z.B. durch Finanzierung von Veranstaltungen, Aktionen, Website
oder Druckerzeugnissen.
(2) Die Landesarbeitsgemeinschaften haben das Recht, eigene Veranstaltungen
durchzuführen, Kontakte mit anderen Organisationen zu pflegen und sich und ihre
Arbeit, Termine und Positionspapiere auf der Website des Landesverbandes
darzustellen. Sie wirken in Abstimmung mit den Gremien des Landesverbandes an
der außerparlamentarischen Arbeit der Partei in Form von Bündnissen, Kampagnen
und Kongressen mit. Pressearbeit für den Landesverband ist den satzungsgemäßen
Organen vorbehalten und hat daher in Abstimmung mit dem Landesvorstand zu
erfolgen.
3) Die Landesarbeitsgemeinschaften dürfen eigene Kanäle in den sozialen
Netzwerken betreiben, sofern diese ausschließlich dazu dienen Termine zu
bewerben sowie Aktivitäten der Landesarbeitsgemeinschaften und ihrer Mitglieder
bei Veranstaltungen und Aktionen zu präsentieren. Nicht zulässig ist das
Bewerben von Positionspapieren der Landesarbeitsgemeinschaften über soziale
Netzwerke. Beiträge können als Text-, Audio- oder Videoinhalt veröffentlicht
werden. Dabei soll jeweils das aktuelle Corporate Design von BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN Hamburg verwendet werden; der Landesverband stellt dafür Informationen
zur Verfügung. Die Kommunikation der Landesarbeitsgemeinschaften in sozialen
Netzwerken muss jederzeit im Einklang mit den Regeln und Statuten von
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Hamburg erfolgen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der
Landesvorstand vor, die Nutzung des Corporate Designs zu untersagen und die
Seite stillegen zu lassen. Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften
tragen als Betreiber*innen die Verantwortung für die jeweiligen Kanäle; sie
haben die Moderation und gegebenenfalls das Anzeigen von Hasskommentaren bei den
zuständigen Stellen (Polizei/Staatsanwaltschaft) sicherzustellen; falls sie dies
nicht gewährleisten können, haben sie die Accounts stillzulegen.
(4) Mitglieder, in der Regel Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften,
können auf Beschluss des Landesvorstandes mit einem Mandat zur Außenvertretung
der Partei in bestimmten abgegrenzten Themenfeldern versehen werden.
(5) Die Mandatierung erfolgt im Einvernehmen mit den jeweiligen Sprecher*innen
der Landesarbeitsgemeinschaften. Dieses bietet sich beispielsweise im Falle von
Bündnisarbeit und anderer Zusammenarbeit der Partei mit anderen Organisationen
an, in denen der Landesvorstand aus inhaltlichen oder organisatorischen Gründen
eine solche Mandatierung für sinnvoll erachtet. Die Kompetenzen des mandatierten
Mitglieds erstrecken sich dabei auf die mit dem Landesvorstand vereinbarten
Inhalte. Diese sind im Landesvorstands-Protokoll festzuhalten und
parteiöffentlich zu machen.
(6) Das Mandat kann vom Landesvorstand zurückgezogen werden. Die Mandatierung
kann keine Kompetenzen umfassen, die laut Satzung Beschlüsse eines Organs
erfordern. Vorratsbeschlüsse des Organs sind hierbei zulässig.
Unterstützer*innen
- Gerhard Delfs (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Monika Linek (KV Hamburg-Nord)
- Jim Martens (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Lars Boettger (KV Hamburg-Altona)
- Martin Oberfell (KV Hamburg-Harburg)