Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hamburg |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungs- und Ordnungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 04.03.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.03.2024, 12:03 |
SO03: Satzungsänderungsantrag betr. Verankerung Mandatsträger*innenbeiträge in der Satzung
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge die unten stehende Passage zu den
Mandatsträger*innenbeiträgen aus der Beitrags- und Finanzordnung in der
geänderten, gekennzeichneten Form als neuen Paragrafen 4 in die Satzung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Hamburg aufnehmen. Die Nummerierung der
folgenden Paragrafen verschieben sich entsprechend. In der Beitrags- und
Finanzordnung entfallen entsprechend die Sätze 5-7 von Paragraph 5
Mandatsträger*innen von Bündnis 90/Die Grünen leisten neben ihren
satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen verpflichtend
Mandatsträger*innenbeiträge.
Als Mandatsträger*innen gelten Bürgerschaftsabgeordnete, Senator*innen,
Staatsrät*innen und Bezirksamtsleiter*innen.
Bürgerschaftsabgeordnete zahlen 12 % ihres Entgelts nach § 2 Hamburgisches
Abgeordnetengesetz an den Landesverband.
Senator*innen zahlen 14% ihres Bruttoeinkommens nach § 12 Absatz 1
Hamburgisches Senatsgesetz an den Landesverband.
Staatsrät*innen zahlen 13% ihres Bruttoeinkommens nach dem Hamburgischen
Besoldungsgesetz (Anlage II Besoldungsgruppe B10) an den Landesverband.
Bezirksamtsleiter*innen zahlen 3% ihres Bruttoeinkommens nach dem
Hamburgischen Besoldungsgesetz (Anlage II Besoldungsgruppe B4) an den
Kreisverband, in dessen zuständigen Bezirksamt sie tätig sind.
Mandatsträger*innenbeiträge sind zum Ende eines Monats fällig; die
Mandatsträger*innen erteilen dem Landesverband bzw. dem Kreisverband eine
Einzugsermächtigung.
Der an der jeweiligen Anspruchshöhe gemessene individuelle prozentuale
Erfüllungsgrad sowie der Name der Mandatsträgerin bzw. des Mandatsträgers
kann parteiöffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Zahlung der Mandatsträger*innenbeiträge gemäß Absätze 3 bis 6 wird
auch von Personen erwartet, die nicht Mitglied des Landesverbands oder
Kreisverbands sind, aber für ihn Mandate und Ämter als
Bürgerschaftsabgeordnete, Senator*in, Staatsrät*in oder
Bezirksamtsleiter*in wahrnehmen.
Begründung
Mandatsträger*innenbeiträge sind eine wichtige Säule der Parteienfinanzierung. Auch der Landesverband Hamburg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN erhebt bei seinen Mandatsträger*innen auf Landesebene Sonderbeiträge.
Die Erwartung der Partei an ihre Mandatsträger*innen in Bürgerschaftsfraktion und Senat wurde und wird von den einzelnen Personen mit sehr unterschiedlicher Zuverlässigkeit erfüllt. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen im Haushalt sind seit jeher ein Thema, zum einen, weil dieses Geld der Partei für ihre Arbeit fehlt, zum anderen weil unter den Mandatsträger*innen der Eindruck entsteht, dass die Ehrliche die Dumme ist.
Seit einem Urteil aus dem Jahr 2023 ist klar, dass diese Sonderbeiträge unter bestimmen Voraussetzungen eine Verpflichtung von Mandatsträger*innen gegenüber der Partei darstellen und durch diese auch einklagbar sind. Dafür müssen die Regelungen zu den Sonderbeiträgen der Mandatsträger*innen unter anderem in der Satzung verankert sein.
Der vorliegende Satzungsänderungsantrag überführt die bisher in der Beitrags- und Finanzordnung des Landesverband Hamburg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN niedergelegten Regelungen deshalb in die Satzung.
Außerdem wird die Regelung in Satz 1 dahingehend konkretisiert, dass die Sonderbeiträge als verpflichtend bezeichnet werden.
Neu sind die Regelungen in Satz 7, die die Zahlungsweise der Sonderbeiträge über eine Einzugsermächtigung regelt. Dies soll zum einen die Fehlerquote bei den zu leistenden Beiträgen, die im Falle der Mitglieder der Bürgerschaftsfraktion jährlich zum Januar angepasst werden, reduzieren als auch den Buchungsaufwand im Finanzreferat verringern.
Die ebenfalls neuen Regelungen in Satz 8 dienen der aus Sicht von Landesfinanzrat und Landesvorstand nötigen Erhöhung der Transparenz der Zahlungsmoral von Mandatsträger*innen.
Unterstützer*innen
- Ursula Jäger (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Carsten Niepmann (KV Hamburg-Altona)
- Lena Zagst (KV Hamburg-Mitte)
- Gerhard Delfs (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Falk Schmidt-Tobler (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Norbert Fleige (KV Hamburg-Bergedorf)
- Jim Martens (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Georg Wronberg (KV Hamburg-Mitte)