Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hamburg |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungs- und Ordnungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE Hamburg (dort beschlossen am: 06.03.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.03.2024, 11:45 |
SO01: Satzungsänderungsantrag betr. Antragsfristen Landesausschuss
Antragstext
Satzung § 9 Landesausschuss
Die Landesmitgliederversammlung möge die gekennzeichnete Ergänzung beschließen:
(5) Die Antragsfrist für eigenständige Anträge endet 7 Tage vor dem
Landesausschuss. Die Antragsfrist für Änderungsanträge zu eigenständigen
Anträgen endet drei Tage vor dem Landesausschuss. Der Landesausschuss kann die
Zulassung von Dringlichkeitsanträgen beschließen, welche sich auf Ereignisse
beziehen, die nach der ordentlichen Antragsfrist eintreten.
Alle Antragsfristen enden um 10 Uhr. Fällt eine Antragsfrist rechnerisch auf
einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet diese bereits am letzten davor
liegenden Arbeitstag (Montag bis Freitag).
Begründung
Die Antragsfristen beim Landesausschuss werden analog zu denen der Landesmitgliederversammlung präzisiert und an übliche Bürozeiten angepasst.
Unterstützer*innen
- Ursula Jäger (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Jim Martens (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Lars Boettger (KV Hamburg-Altona)
- Stephan Maihold (KV Hamburg-Wandsbek)