Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hamburg |
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Tagesordnungspunkt: | 9 Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesmitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 27.04.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Hamburg besticht durch erfolgreiche und schlanke Verwaltungsprozesse!
Beschlusstext
Unser Ziel ist es, Hamburgs Bürger*innen, Unternehmen und die Verwaltung von zu
viel Bürokratie zu befreien und die Digitalisierung der Verwaltung
voranzubringen. Digitalisierung ist nicht einfach Papier-Anträge zukünftig
digital zu bearbeiten, sondern vor allem end-to-end-Lösungen ohne Medienbrüche
einzuführen. Um dies zu erreichen, müssen bestehende Prozesse hinsichtlich ihrer
Notwendigkeit und auf Vereinfachungen hin überprüft werden. Nur eine konsequente
end-to-end-Digitalisierung ermöglicht es, den Bürger*innen und Unternehmen einen
besseren Service anzubieten und zugleich auf Seiten der Verwaltung schneller und
effizienter arbeiten zu können.
Vor dem Hintergrund großer und schneller Veränderungen, einer
internationalisierten Wirtschaft, dem demographischen Wandel und zahlreicher
weiterer Faktoren sind schlanke Verwaltungsprozesse zunehmend notwendiger. Für
die Wirtschaft ist eine unkomplizierte, schnelle, digitalisierte und dennoch
rechtssichere und fachlich versierte Verwaltung ein echter Standortfaktor. Wir
brauchen eine Verwaltung, die ihre Kund*innen begleitet, bei der Suche nach
Lösungen unterstützt und ihnen proaktiv Dienstleistungen anbietet. Der sich
verstärkenden Fach- und Arbeitskräftemangel betrifft auch den öffentlichen
Dienst. Viele Stellen können schon jetzt nicht zeitnah nachbesetzt werden. Eine
Effizienz- und Produktivitätssteigerung ist auch aus diesem Grund notwendig.
Eine wertegeleitete Außenpolitik, der Kampf gegen die Klimakrise oder mehr
Auflagen für den Gesundheits- und Umweltschutz erhöhen dagegen die Notwendigkeit
von verbindlichen und (inter)national harmonisierten Regelungen, die teilweise
auch zu „mehr Verwaltung“ führen. Dieses „Mehr“ an Verwaltung in einigen
Bereichen muss durch eine höhere Effizienz der Verwaltung in allen Bereichen
ermöglicht werden, anders wird die Arbeit in Verwaltung und Unternehmen nicht
gestemmt werden können.
Im grünen Leitantrag zur „Zukunft der Wirtschaft in Hamburg - Nachhaltig,
Innovativ, Erfolgreich!“ fordern wir eine Hamburger Verwaltung, die
serviceorientierter, digitaler und internationaler ist, und zwar für
Bürger*innen und Unternehmer*innen gleichermaßen. Ziel ist es unter anderem, den
Kulturwandel in der Verwaltung zu fördern, wonach das zügige Ermöglichen von
Lösungen in einem sicheren rechtlichen Rahmen Kernaufgabe der Verwaltung ist[1].
Sehr viele Mitarbeiter*innen in der Verwaltung arbeiten auch heute schon genau
nach diesem Motto, leiden aber unter formalistisch arbeitenden Führungsebenen,
bürokratischen Vorgaben, veralteten technischen Verfahren und politischer
Unsicherheit. Deswegen werden wir diese Mitarbeiter*innen in ihrer
Eigenverantwortung unterstützen und ermutigen. Auch in der Verwaltung muss
Ausprobieren positiv gesehen werden. Überflüssige Kontrollen müssen politisch
gewollt ersatzlos gestrichen und nicht auf überlastete Mitarbeiter*innen
übertragen werden.
Für die kommende Legislaturperiode setzen wir deshalb nicht nur fort, was wir in
der aktuellen Legislaturperiode begonnen haben, sondern setzen uns klare Ziele
und beschließen konkrete Maßnahmen.
Die LMV möge folgende GRÜNE Ziele für Hamburgs Verwaltung beschließen:
- In 2030 ist die Hamburger Verwaltung die beste Metropolen-Verwaltung
Europas, subjektiv und objektiv messbar an konkreten Kennzahlen.
- Die Hamburger Verwaltung hat proaktive Verwaltungsleistungen eingeführt
und wird von den Bürger*innen und Unternehmen als serviceorientierte
Dienstleisterin positiv wahrgenommen.
- Dienstleistungen, insbesondere existenzsichernde Leistungen, werden zügig,
zugewandt und niedrigschwellig erbracht. Die Verwaltung wirkt aktiv daran
mit soziale Rechte auch tatsächlich zu verwirklichen.
- Um diese Ziele in die Wirklichkeit zu übersetzen, schafft die Politik auf
Bürokratieabbau ausgerichtete Rahmenbedingungen, konzentriert sich auf
sinnvolle Regelungen und verzichtet auf kleinteilige Kontroll- oder
Nachweispflichten:
Kulturwandel
- Die Politik initiiert einen fortlaufenden Transformationsprozess, um einen
dauerhaften Kulturwandel zu erreichen.
- Dieser Kulturwandel beginnt bei den politisch gewählten Senator*innen und
deren Staatsrät*innen und wird täglich vorgelebt. Er setzt sich durch
heterogen besetzte Führungsebenen (fachlich & persönlich) fort.
- Er beinhaltet die Bereitstellung notwendiger Ressourcen und die verstärkte
Steuerung über Erfolgsindikatoren.
- Teil des Kulturwandels ist die Einführung von proaktiven
Verwaltungsdienstleistungen. D.h. die Verwaltung informiert die
Bürger*innen und die Unternehmen aktiv, wenn Handlungen erforderlich oder
vorteilhaft sind (z.B. Verlängerung des Personalausweises, Beantragung von
Kindergeld).
- Perfekte politische Kontrolle und first-best-options sind verlockend, oft
aber nicht effizient und führen zu Bürokratie. Wir als Politik müssen bei
unseren Vorhaben in Kauf nehmen, dass wir nicht alles sozial ausgleichen
können, dass wir nicht jeden Baum zählen müssen und dass wir es nicht
unbedingt besser wissen als die Fachmitarbeiter*innen in den Behörden.
Alles muss auf den Prüfstand
- Bestehende laufende Berichtspflichten an die Bürgerschaft im Einvernehmen
mit der Bürgerschaft dahingehend zu überprüfen, erstens welche
Informationen aus den Berichten noch benötigt werden, zweitens ob Berichte
automatisch erstellt werden können und drittens, ob es Berichte gibt, die
gänzlich gestrichen werden können oder beispielsweise durch den Zugriff
auf Datenbanken auch für Abgeordnete und deren Mitarbeiter*innen ersetzt
werden können.
- Alle Gesetze und Ordnungen inklusive ihrer Verwaltungsvereinbarungen
(VVen) auf Landesebene politisch und von Seiten der Verwaltung zu
überprüfen, ob Vereinfachungen oder sogar Streichungen möglich sind.
- Für die Zukunft entweder automatische Ablaufdaten oder regelmäßige
Überprüfungen für eingeführte Regeln zu implementieren.
- Es findet ein Praxischeck aller einzuführenden Gesetze und
verwaltungsinternen Vorschriften statt – gemeinsam durch die Fachbehörden
und Bezirksämter. Der erste Praxischeck findet vor der Beschlussfassung
statt, sodass der Entwurf noch optimiert werden kann. Außerdem setzen wir
uns für Praxischecks auf Bundesebene ein.
Regelfinanzierung und Bagatellgrenzen statt Förderprogramme
- Überprüfung bestehender Förderprogramme und Zuwendungen, um
herauszufinden, ob sie durch Regelfinanzierungen ersetzt werden können.
- Erhöhung der Bagatellgrenzen für Rückforderungen und höhere
Ermessensspielräume der Verwaltung, um selbstverantwortlichere Gestaltung
durch Mitarbeiter*innen statt "Abhaken" nach Schema F zu ermöglichen.
- Streichung von (Zwischen-)Berichten von Zuwendungsempfänger*innen oder
Ersatz durch ohnehin produzierten Content (z.B. Bilder der geförderten
Veranstaltung, Vorstandsvorlagen oder Jahresberichten).
- Streichung oder Automatisierung von Maßnahmen wie der Prüfung von
Steuererklärungen, Förderbescheiden etc.
Standards für die Prozessoptimierung und Digitalisierung
- Vorhandene Prozesse werden bewertet ob sie weiterhin gebraucht werden, wie
sie verschlankt werden können und erst dann digitalisiert.
- Das EfA (Einer-für-Alle) Prinzip des OZG (Online-Zugangsgesetz) wenden wir
überall, wo es möglich ist, an und kooperieren mit anderen
Bundesländern/Kommunen und ihren Verwaltungen.
- Das „Once Only“-Prinzip muss umfassend umgesetzt werden. Sofern sie es
wollen, werden notwendige Angaben von Bürger*innen und Unternehmen nur
noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermittelt (z.B. Meldeanschrift).
Voraussetzung dafür ist die Umsetzung des sog.
Registermodernisierungsgesetzes, das den datenschutzsicheren Umgang mit
diesen Daten ermöglicht.
- Die Erhebung von unnötigen oder ungenutzten Daten beenden wir. Bei
Folgeanträgen (z.B. von Kita-Gutscheinen) sollen regelhaft nur Nachweise
oder Unterlagen erbracht werden, wenn sich Änderungen ergeben haben.
- Den Einsatz von verantwortungsvoller KI (Responsible AI) sehen wir als
Chance für die Verwaltung. Wir ermutigen zum Einsatz entsprechender
Techniken mit schlanken regulatorischen Rahmenbedingungen.
- Die technischen Voraussetzungen für Prozesse ohne Medienbrüche müssen in
ganzer Breite bereitgestellt werden.
- Wichtigstes Merkmal der Vereinfachung sollte über alle Verwaltungsbereiche
hinweg so viel Vereinheitlichung und Standardisierung wie möglich sein.
Kommunale Ebene
- Wir vereinheitlichen Vorgaben landesweit wo Abweichungen zwischen den
Bezirken nicht sinnvoll sind – das gilt insbesondere für das
grundsätzliche Erfordernis einheitlicher Verwaltungsprozesse bis hin zur
einheitlichen Gestaltung der Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der
Verwaltung.
- Fachbehörden und Bezirksämter arbeiten dabei eng und vertrauensvoll im
Sinne einer serviceorientierten und effizienten Verwaltung zusammen.
- Weil es häufig sehr lange dauert, bis praxisferne Regelungen in
Regelwerken ausgebessert oder gestrichen werden, wollen wir auf kommunaler
Ebene abweichen dürfen. Bei nachweislich praxisfernen und nicht
grundrechtsrelevanten Vorschriften sollen die Entscheider*innen auf der
lokalen Ebene die Möglichkeit haben, die Umsetzung einer Vorschrift mit
entsprechender Begründung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen oder
zu modifizieren.
Ressourcen und Maßnahmen für die Umsetzung
- Auf Behördenebene werden aus den bestehenden Mitarbeiter*innen
Projektteams mit zeitlichen und finanziellen Ressourcen (für
Fortbildungen, externen Support etc.) gebildet.
- Zentral werden über bestehende Strukturen Ressourcen für Schulungen und
übergeordnetes Wissen sowie externer Support (bspw. durch Beratungsfirmen)
bereitgestellt.
- Zusätzlich werden wir dafür Sorge tragen, dass durch
Beteiligungsmöglichkeiten Transparenz gegeben ist – solange es dem
Transformationsprozess nicht grundsätzlich im Weg steht.
Erfolgscontrolling
- Der Erfolg der Projekte sollte mit geeigneten Indikatoren nachgehalten
werden. Im Rahmen der Möglichkeiten können dann Erfolgsbeteiligungen
eingeführt werden.
- Da bei der Entbürokratisierung Geschwindigkeit gefragt ist, sollte ein
wesentlicher Indikator der Zeithorizont sein.
Barrierefreiheit
- Eine schlanke Verwaltung ist nicht nur digitalisierter und effizienter,
sondern sie muss Dienstleisterin für alle Menschen unserer Stadt sein -
unabhängig von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, Wohnort,
Sprachfähigkeiten oder Technikaffinität. Dafür müssen noch mehr Angebote
in leichter[2], einfacher[3], Gebärdensprache und anderen Sprachen
geschaffen, der analoge sowie der Online-Auftritt so leserlich wie möglich
dargestellt und Verwaltungsmitarbeiter*innen im Hinblick auf
Barrierefreiheit[4] geschult werden.Davon profitieren letztlich alle
Nutzer*innen. Die Nutzer*innen wollen wir auch direkt unterstützen,
beispielsweise durch Schulungsangebote sowie Hilfestellungen bei der
konkreten Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen im Bedarfsfall.
[1]Beschluss der Landesmitgliederversammlung, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Landesverband Hamburg, Samstag, 24. Juni 2023, „Zukunft der Wirtschaft in
Hamburg - Nachhaltig, Innovativ, Erfolgreich!“, S. 20f
[2]Leichte Sprache ist leichter zu lesen. Texte in leichter Sprache haben zum
Beispiel einfache Wörter, kurze Sätze und Bilder, die den Text zusätzlich
erklären. Außerdem wird auf Abkürzungen verzichtet, auf genug Abstand zwischen
den Zeilen geachtet und es werden viele Absätze und Überschriften verwendet.
[3]Einfache Sprache unterscheidet sich von leichter Sprache. Einfache Sprache
ist komplexer. Bei Texten in einfacher Sprache werden keine Fremdwörter
verwendet und Sätze kurzgehalten. Ironie, Metaphern und Synonyme werden
vermieden.
[4]Der Begriff digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass die uneingeschränkte
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zur Informationstechnik (Internet, Dokumente
und mobile Anwendungen) für alle Menschen, unabhängig ihrer etwaigen
Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten, gewährleistet wird.