Definition
Antrag: | Hamburg besticht durch erfolgreiche und schlanke Verwaltungsprozesse! |
---|---|
Antragsteller*in: | Linus Görg (KV Hamburg-Wandsbek) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.04.2024, 18:52 |
Antrag: | Hamburg besticht durch erfolgreiche und schlanke Verwaltungsprozesse! |
---|---|
Antragsteller*in: | Linus Görg (KV Hamburg-Wandsbek) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.04.2024, 18:52 |
[4]Je barriereärmer ein (Online-)Angebot ist, desto weniger sprachliche und andere Barrieren sind vorhanden.
[4]Der Begriff digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zur Informationstechnik (Internet, Dokumente und mobile Anwendungen) für alle Menschen, unabhängig ihrer etwaigen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten, gewährleistet wird.
Unser Ziel ist es, Hamburgs Bürger*innen, Unternehmen und die Verwaltung von zu
viel Bürokratie zu befreien und die Digitalisierung der Verwaltung
voranzubringen. Digitalisierung ist nicht einfach Papier-Anträge zukünftig
digital zu bearbeiten, sondern vor allem end-to-end-Lösungen ohne Medienbrüche
einzuführen. Um dies zu erreichen, müssen bestehende Prozesse hinsichtlich ihrer
Notwendigkeit und auf Vereinfachungen hin überprüft werden. Nur eine konsequente
end-to-end-Digitalisierung ermöglicht es, den Bürger*innen und Unternehmen einen
besseren Service anzubieten und zugleich auf Seiten der Verwaltung schneller und
effizienter arbeiten zu können.
Vor dem Hintergrund großer und schneller Veränderungen, einer
internationalisierten Wirtschaft, dem demographischen Wandel und zahlreicher
weiterer Faktoren sind schlanke Verwaltungsprozesse zunehmend notwendiger. Für
die Wirtschaft ist eine unkomplizierte, schnelle, digitalisierte und dennoch
rechtssichere und fachlich versierte Verwaltung ein echter Standortfaktor. Wir
brauchen eine Verwaltung, die ihre Kund*innen begleitet, bei der Suche nach
Lösungen unterstützt und ihnen proaktiv Dienstleistungen anbietet.
Eine wertegeleitete Außenpolitik, der Kampf gegen die Klimakrise oder mehr
Auflagen für den Gesundheits- und Umweltschutz erhöhen dagegen die Notwendigkeit
von verbindlichen und (inter)national harmonisierten Regelungen, die teilweise
auch zu „mehr Verwaltung“ führen. Dieses „Mehr“ an Verwaltung in einigen
Bereichen muss durch eine höhere Effizienz der Verwaltung in allen Bereichen
ermöglicht werden, anders wird die Arbeit in Verwaltung und Unternehmen nicht
gestemmt werden können.
Im grünen Leitantrag zur „Zukunft der Wirtschaft in Hamburg - Nachhaltig,
Innovativ, Erfolgreich!“ fordern wir eine Hamburger Verwaltung, die
serviceorientierter, digitaler und internationaler ist, und zwar für
Bürger*innen und Unternehmer*innen gleichermaßen. Ziel ist es unter anderem, den
Kulturwandel in der Verwaltung zu fördern, wonach das zügige Ermöglichen von
Lösungen in einem sicheren rechtlichen Rahmen Kernaufgabe der Verwaltung ist[1].
Sehr viele Mitarbeiter*innen in der Verwaltung arbeiten auch heute schon genau
nach diesem Motto, leiden aber unter formalistisch arbeitenden Führungsebenen,
bürokratischen Vorgaben, veralteten technischen Verfahren und politischer
Unsicherheit. Deswegen werden wir diese Mitarbeiter*innen in ihrer
Eigenverantwortung unterstützen und ermutigen. Auch in der Verwaltung muss
Ausprobieren positiv gesehen werden. Überflüssige Kontrollen müssen politisch
gewollt ersatzlos gestrichen und nicht auf überlastete Mitarbeiter*innen
übertragen werden.
Für die kommende Legislaturperiode setzen wir deshalb nicht nur fort, was wir in
der aktuellen Legislaturperiode begonnen haben, sondern setzen uns klare Ziele
und beschließen konkrete Maßnahmen.
Die LMV möge folgende GRÜNE Ziele für Hamburgs Verwaltung beschließen:
Kulturwandel
Alles muss auf den Prüfstand
Regelfinanzierung und Bagatellgrenzen statt Förderprogramme
Standards für die Prozessoptimierung und Digitalisierung
Kommunale Ebene
Ressourcen und Maßnahmen für die Umsetzung
Erfolgscontrolling
Barrierearmut
[1]Beschluss der Landesmitgliederversammlung, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Landesverband Hamburg, Samstag, 24. Juni 2023, „Zukunft der Wirtschaft in
Hamburg - Nachhaltig, Innovativ, Erfolgreich!“, S. 20f
[2]Leichte Sprache ist leichter zu lesen. Texte in leichter Sprache haben zum
Beispiel einfache Wörter, kurze Sätze und Bilder, die den Text zusätzlich
erklären. Außerdem wird auf Abkürzungen verzichtet, auf genug Abstand zwischen
den Zeilen geachtet und es werden viele Absätze und Überschriften verwendet.
[3]Einfache Sprache unterscheidet sich von leichter Sprache. Einfache Sprache
ist komplexer. Bei Texten in einfacher Sprache werden keine Fremdwörter
verwendet und Sätze kurzgehalten. Ironie, Metaphern und Synonyme werden
vermieden.
[4]Je barriereärmer ein (Online-)Angebot ist, desto weniger sprachliche und
andere Barrieren sind vorhanden.
[4]Der Begriff digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zur Informationstechnik (Internet, Dokumente und mobile Anwendungen) für alle Menschen, unabhängig ihrer etwaigen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten, gewährleistet wird.
Definition