Berichtspflichten des Senats und der Hamburger Verwaltung sind folgen von Beschlüssen der Bürgerschaft als Parlament. Die Verwaltung sollte diese nicht einseitig aufkündigen, selbst wenn sie es verfassungsrechtlich dürfte. Dies ist aber kein angemessener Umgang mit dem Parlament. Daher ist es empfehlenswert, diesen Punkt so zu formulieren, dass er im Einvernehmen mit der Bürgerschaft erfolgt. Auch sollte nicht unterstellt werden, dass Berichte erstellt werden, die niemand liest. Stattdessen könnten aber diverse Berichte auch durch den tagesaktuellen Zugang auf digitale Tools für Abgeordnete und Mitarbeiter*innen ersetzt werden. Ein beispielhafter Prozess ist im Bereich der Sozialpolitik beispielsweise die Ablösung der sogenannten Lebenslagenberichte durch digitale Lösungen, die die Berichterstattung quasi in Echtzeit ermöglichen.
Antrag: | Hamburg besticht durch erfolgreiche und schlanke Verwaltungsprozesse! |
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Antragsteller*in: | Michael Gwosdz (KV Hamburg-Eimsbüttel) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2024, 18:27 |